Allgemeine Geschäftsbedingungen

   

1 Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechte und Pflichten für die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen zwischen der INSIDE M2M GmbH und dem Auftraggeber.
1.2 Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich der Geltung zustimmen.
1.3 Im Einzelfall getroffene Individuellvereinbarungen mit dem Auftraggeber (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Für den Fall derartiger Vereinbarungen ist vorbehaltlich des Gegenbeweises, ein schriftlicher Vertrag bzw. unsere schriftliche Bestätigung maßgebend.

2 Vertragsgegenstand/Vertragsdurchführung

2.1 Leistungserbringung
2.1.1 Die INSIDE M2M GmbH verpflichtet sich, die durch Abschluss eines Vertrages spezifizierten Werk- und/oder Dienstleistungen (im folgenden “Leistungen”) zu erbringen.
2.1.2 Die Leistungserbringung durch die INSIDE M2M GmbH erfolgt entweder durch fachlich qualifizierte Mitarbeiter oder, soweit im Vertrag nicht anders vereinbart, durch qualifizierte Subunternehmer. Dabei bleibt die INSIDE M2M GmbH dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet.
2.1.3 Die INSIDE M2M GmbH entscheidet nach eigenem Ermessen, welche fachlich qualifizierten Mitarbeiter und/oder Subunternehmer eingesetzt werden.
2.1.4 Die INSIDE M2M GmbH wird die Leistungen mit größter Sorgfalt und nach dem gesicherten Stand der Technik erbringen. Soweit die Leistungen die Erstellung von Individualsoftware zum Gegenstand haben, werden insoweit Standardbausteine, die in diese Software eingebracht werden, im Objektcode und ohne systemtechnische Dokumentation geliefert.
2.1.5 Soweit sich die Anforderungen des Auftraggebers noch nicht oder nicht eindeutig aus einem vorliegenden Pflichtenheft oder der Leistungsbeschreibung des Vertrages ergeben, oder diese noch nicht hinreichend spezifiziert sind, spezifiziert die INSIDE M2M GmbH sie gegen die im Vertrag festgelegte Vergütung mit Unterstützung des Auftraggebers, erstellt ein Konzept über die Anforderungen und legt es dem Auftraggeber zur Genehmigung vor. Der Auftraggeber wird das Konzept innerhalb von zehn Werktagen nach Übergabe schriftlich genehmigen. Andernfalls gilt es mangels Widerspruchs als angenommen. Das Konzept ist verbindliche Vorgabe für weitere Leistungen.
2.1.6 Erkennt die INSIDE M2M GmbH, dass die Leistungsbeschreibung fehlerhaft oder nicht eindeutig ist, teilt die INSIDE M2M GmbH dies unverzüglich dem Auftraggeber schriftlich mit. Daraufhin entscheidet der Auftraggeber unverzüglich über das weitere Vorgehen. Erfolgt diese Entscheidung nicht unverzüglich, so trägt der Auftraggeber die sich aus einer Verzögerung ergebenden Mehrkosten.
2.1.7 Die INSIDE M2M behält sich ein Rücktrittsrecht vor, wenn sich nach Auftragserteilung herausstellt, dass der erteilte Auftrag nicht, nicht kostendeckend oder nur mit unzumutbar hohem Aufwand durchgeführt werden kann.
2.2 Projektzeitplan
2.2.1 Im Vertrag kann in Abstimmung zwischen der INSIDE M2M GmbH und dem Auftraggeber ein Projektzeitplan erstellt werden.
2.2.2 Im Rahmen des Projektzeitplans kann für die Leistungen ein voraussichtlicher oder ein fester Endtermin für die Beendigung der Dienstleistungen oder die Erstellung der Werkleistungen festgelegt werden.
2.2.3 Kann die Leistungserbringung zu einem im Vertrag vereinbarten Termin aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht erfolgen, so verschiebt sich der Termin entsprechend. Vom Auftraggeber zu vertretende Gründe liegen insbesondere vor, wenn er seinen Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 4. nicht ordnungsgemäß nachkommt.
2.3 Ansprechpartner
2.3.1 Beide Vertragsparteien benennen im Vertrag jeweils einen Ansprechpartner sowie dessen Stellvertreter. Diese können Entscheidungen treffen und unverzüglich, soweit dadurch nicht diese Alldemeinen Geschäfstbedingungen abgeändert werden, herbeiführen. Die Gesamtprojekt-verantwortung wird im Vertrag geregelt.
2.4 Projektbesprechungen
2.4.1 Um eine erfolgreiche und termingerechte Erbringung der Leistungen sicherzustellen, werden die Projektleiter vom Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrages bis zum Abschluss der Leistungen regelmäßig Projektbesprechungen abhalten.
2.4.2 Inhalt der Projektbesprechungen wird insbesondere sein:

Projektstatus:
Bezeichnung der Leistungsteile, an denen im Berichtzeitraum gearbeitet wurde. Stand der geleisteten Arbeiten und der erzielten Testergebnisse sowie eine Gegenüberstellung des Soll- und Ist-Zustandes, falls Zeitrahmen und/oder die Anforderungen gemäß Leistungsbeschreibung nicht eingehalten wurden.

Vorschau:
Übersicht über die im nächsten Berichtszeitraum geplanten Arbeiten.
Das Ergebnis der Projektbesprechung wird in einem von beiden Parteien zu unterzeichnenden Gesprächsprotokoll festgehalten.

3 Leistungsänderungen

3.1 Sowohl der Auftraggeber als auch die INSIDE M2M GmbH können die Änderung des im Vertrag festgelegten Leistungsumfanges gegenüber der anderen Vertragspartei schriftlich beantragen.
3.2 Der Empfänger des Änderungsverlangens überprüft unverzüglich, ob und zu welchen Bedingungen die beantragten Änderungen durchgeführt werden können, und wird der anderen Partei die Zustimmung bzw. Ablehnung grundsätzlich innerhalb von zehn Werktagen schriftlich mitteilen und gegebenenfalls begründen. Erfordert das Änderungsverlangen des Auftraggebers eine umfangreiche Überprüfung, wird diese gesondert vereinbart. Für den Überprüfungsaufwand kann die INSIDE M2M GmbH eine angemessene Vergütung verlangen.
3.3 Der Empfänger des Änderungsverlangens darf dieses nur ablehnen, wenn die Durchführung der Änderung unzumutbar ist, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Terminplanung. Der Empfänger des Änderungsverlangens kann, soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf die Vertragsbedingungen auswirkt, eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere die Anpassung der Vergütung und die Verschiebung der Termine, verlangen.
3.4 Der Auftraggeber und die INSIDE M2M GmbH können vereinbaren, dass die von dem Änderungsverlangen betroffenen Leistungen bis zur notwendigen Anpassung der vertraglichen Vereinbarungen unterbrochen werden. Die Ausführungsfristen verlängern sich um die Dauer der Unterbrechung. Die INSIDE M2M GmbH kann für die Dauer der Unterbrechung die vereinbarte Vergütung sowie die entsprechende Erhöhung einer vereinbarten Obergrenze oder eines vereinbarten Festpreises verlangen, soweit die von der Unterbrechung betroffenen Arbeitnehmer nicht anderweitig eingesetzt werden konnten. Voraussetzung ist eine rechtzeitige schriftliche Mitteilung der INSIDE M2M GmbH, in der die betroffenen Arbeitnehmer dem Auftraggeber für die Dauer der Unterbrechung zur Wahrnehmung vergleichbarer Tätigkeiten anzubieten sind.
3.5 Wird der Leistungsumfang abgeändert und berührt eine Änderung das Pflichtenheft oder ein anderes bereits verabschiedetes Dokument, so wird die INSIDE M2M GmbH auf Kosten des Auftraggebers die Änderung darin nachvollziehen.

4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

4.1 Die Leistungserbringung wird, wenn im Vertrag nicht anders vereinbart, bei der INSIDE M2M GmbH durchgeführt.
4.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Erbringung der im Vertrag festgelegten Leistungen mitzuwirken. Die Mitwirkungspflichten beinhalten insbesondere, dass der Auftraggeber alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung stellt, dass der Auftraggeber die zur Leistungserbringung auf seinem Betriebsgelände notwendigen Voraussetzungen, wie insbesondere IT- und Kommunikationsinfrastruktur, angemessene Räumlichkeiten und Bürodienstleistungen, schafft, und in angemessenem Umfang Fachpersonal bereitstellt, um die Erbringung der durchzuführenden Leistungen sicherzustellen.
4.3 Weitere Mitwirkungspflichten können vereinbart werden.

5 Abnahme bei Werkleistungen

5.1 Sind Werkleistungen zu erbringen, erklärt die INSIDE M2M GmbH schriftlich die Bereitschaft zur Abnahme gegenüber dem Auftrageber.
5.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach erfolgreicher Überprüfung der vertragsgemäß erbrachten Werkleistungen die Abnahme zu erklären. Die Überprüfung erfordert insbesondere auch, die zum Monatsende, zum Jahresende oder sonst nur gelegentlich einzusetzenden Teile zu überprüfen.
5.3 Die Abnahmeerklärung erfolgt schriftlich in einem Abnahmeprotokoll. Die vorbehaltslose Nutzung der Werkleistung (Echtbetrieb) steht der Abnahme jedoch gleich. Die Abnahme gilt auch als erklärt, wenn nach Ablauf von 20 Werktagen seit Erklärung der Bereitschaft zur Abnahme durch die INSIDE M2M GmbH keine erheblichen Fehler schriftlich gemeldet wurden. INSIDE M2M GmbH weist bei Erklärung der Abnahmebereitschaft auf diese Frist hin.
5.4 Für das Abnahmeverfahren gelten folgende Fehlerklassen:
  • Fehlerklasse 1: Die vertragsmäßige Nutzung ist unzumutbar eingeschränkt oder ausgeschlossen.
  • Fehlerklasse 2: Die vertragsmäßige Nutzung ist zwar eingeschränkt, das Abnahmeverfahren kann jedoch durchgeführt werden.
  • Fehlerklasse 3: Die vertragsmäßige Nutzung ist durch die Fehler nicht oder nur unwesentlich eingeschränkt.
5.5 Der Auftraggeber ist berechtigt, die Abnahmeerklärung zu verweigern, wenn Fehler der Fehlerklasse 1 vorliegen. Die Fehlerbehebung der Fehlerklasse 2 erfolgt weitestgehend während des Abnahmeverfahrens. Abweichungen der Fehlerklasse 2 und 3 berechtigen den Auftraggeber nicht, die Abnahme zu verweigern. Diese nach der Abnahme verbleibenden Fehler werden von der INSIDE M2M GmbH im Rahmen der Gewährleistung nach Ziffer 9 gemäß einem von den Parteien abzustimmenden Zeitplan behoben.
5.6 Das obige Abnahmeverfahren gilt auch für im Vertrag vereinbarte Teilleistungen.
5.7 Gelingt es der INSIDE M2M GmbH aus von ihr zu vertretenden Gründen innerhalb einer angemessenen Nachfristsetzung durch den Auftraggeber nicht, die vereinbarten Leistungsmerkmale vertragsgemäß zu erbringen, so kann der Auftraggeber vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten. In diesem Fall zahlt der Auftraggeber die Vergütung nur für diejenigen Teile der erbrachten Leistungen, die für ihn nutzbar sind.

6 Vergütung/Zahlungsbedingungen

6.1 Die Höhe der Vergütung wird im Vertrag festgelegt.
6.2 Die Vergütung wird als Festpreis oder als Vergütung nach Aufwand vereinbart.
Der Aufwand ergibt sich aus der Anzahl der Personentage bzw. dem entstandenen Materialaufwand.
Ein Personentag, berechnet - entsprechend der Qualifikation des eingesetzten Mitarbeiters - gemäß vereinbartem Tagessatz, umfasst acht Arbeitsstunden.
6.3 Hinzu kommen anfallende Spesen gemäß einzelvertraglicher Regelung und die Reisekosten. Die Vergütung wird nach dem Zahlungsplan fällig, ansonsten nach Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung. Spesen und Reisekosten sind mit Entstehung des Anspruchs fällig.
Alle Vergütungen sind mit Zugang der Rechnung fällig. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang der Rechnung auf dem Geschäftskonto von IN SIDE M2M GmbH eingeht. Einer vorherigen Mahnung bedarf es nicht (§ 286 Abs. 2 BGB). § 288 BGB (Verzugszinsen) findet Anwendung.
6.4 Eine Aufrechnung gegen Forderungen von der INSIDE M2M GmbH ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderungen zulässig.
6.5 Das Nutzungsrecht an den Werkleistungen gemäß Ziffer 7 geht nach vollständiger Zahlung der INSIDE M2M GmbH zustehenden Vergütung auf den Auftraggeber über.
6.6 Bis zur vollständigen Begleichung ihrer Forderungen hat die INSIDE M2M GmbH an den ihr überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.
6.7 Alle gelieferten Waren, Materialien und EDV-Systeme bleiben bis zur Erfüllung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum (Vorbehaltsware), auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.

7 Nutzungsrechte/ Erfindungen

7.1 Nutzungsrechte an Arbeitsergebnissen
Der Auftraggeber erhält an den vertragsgegenständlichen Arbeitsergebnissen ein einfaches (nicht-exklusives), uneingeschränktes und unbefristetes Nutzungsrecht für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck. Der Auftraggeber ist berechtigt, diese Nutzungsrechte sowohl an mit ihm im Sinne des § 15 AktG verbundene Unternehmen zu übertragen, zu unterlizenzieren oder anderweitig weiterzugeben. Bei kundenspezifischen Entwicklungen kann im Einzelvertrag ein exklusives Nutzungsrecht vereinbart werden.
Die INSIDE M2M GmbH bleibt berechtigt, die von ihr bei der Leistungserbringung eingesetzten oder entwickelten Konzepte, Methoden, Werkzeuge, Komponenten und Bibliotheken für andere Projekte zu verwenden und weiterzuentwickeln. Von diesem Recht ausgenommen sind kundenspezifische Anpassungen und vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Inhalte oder Daten.
Standard-Softwareprogramme der INSIDE M2M GmbH, die aufgrund separater Software-Lizenzverträge überlassen werden, sind nicht Gegenstand dieses Nutzungsrechtes und unterliegen ausschließlich den Bedingungen des jeweiligen Lizenzvertrags.
7.2 Erfindungen und Schutzrechte
Für Erfindungen und sonstige schutzfähige Ergebnisse (einschließlich Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster und Know-how), die während und im Rahmen der Leistungserbringung entstehen, gilt Folgendes:
  • Erfindungen von Mitarbeitern des Auftraggebers gehören dem Auftraggeber, und solche von Mitarbeitern der INSIDE M2M GmbH gehören der INSIDE M2M GmbH. An diesen Erfindungen sowie auf hierfür erteilte Schutzrechte gewähren sich die Parteien, einschließlich ihrer verbundenen Unternehmen, eine nicht ausschließliche, unwiderrufliche, weltweite und unentgeltliche Lizenz für den vertraglich vorgesehenen Einsatzzweck.
  • Erfindungen, die von Mitarbeitern beider Vertragsparteien gemeinschaftlich gemacht wurden, und hierfür erteilte Schutzrechte gehören beiden Parteien gemeinsam. Jede Vertragspartei hat das Recht, für solche Erfindungen Lizenzen an Dritte zu erteilen oder ihre Rechte zu übertragen, unter der Voraussetzung, dass die andere Partei hierüber informiert wird. Eine Verpflichtung zur finanziellen Beteiligung der anderen Partei besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
7.3 Open-Source-Software und Drittkomponenten
Soweit die Arbeitsergebnisse Open-Source-Software oder andere Drittkomponenten enthalten, gelten für diese ausschließlich die jeweiligen Lizenzbestimmungen.

8 Freistellung bei Schutzrechtsverletzungen

8.1 Die INSIDE M2M GmbH wird den Auftraggeber gegen Ansprüche, die damit begründet werden, dass die Arbeitsergebnisse gewerbliche Schutzrechte verletzen, verteidigen und schadlos halten, vorausgesetzt dass:
  • der Auftraggeber innerhalb von 30 Tagen - oder früher, sofern dies nach geltendem Recht erforderlich ist - über den Anspruch schriftlich informiert,
  • INSIDE M2M GmbH die Rechtsverteidigung und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben, und
  • der Auftraggeber INSIDE M2M GmbH die für die Rechtsverteidigung erforderlichen Informationen und Unterstützung liefert und INSIDE M2M GmbH entsprechende Vollmacht erteilt.
8.2 Die Freistellung ist ausgeschlossen, wenn die Verletzung auf nicht mehr aktuellen oder veränderten Arbeitsergebnissen beruht, sofern sich die Rechtsverletzung hätte vermeiden lassen, wenn der Auftraggeber eine aktuelle, unveränderte Version der Arbeitsergebnisse, die von der INSIDE M2M GmbH zur Verfügung gestellt wird, verwendet hätte. Dies setzt voraus, dass dem Auftraggeber die Verwendung nach Sachlage zum Zweck der Schadensvermeidung zumutbar gewesen wäre.
8.3 Falls die Arbeitsergebnisse rechtsverletzend sind, oder die INSIDE M2M GmbH diese als rechtsverletzend erachtet, kann die INSIDE M2M GmbH nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
  • die Arbeitsergebnisse so ändern, dass diese nicht mehr rechtsverletzend sind, oder
  • dem Auftraggeber eine Lizenz zur weiteren Nutzung der Arbeitsergebnisse verschaffen.
Falls keine der Möglichkeiten mit einem wirtschaftlich vertretbaren Aufwand in Betracht kommt, ist die INSIDE M2M GmbH berechtigt, dem Auftraggeber die für die Arbeitsergebnisse bezahlte Vergütung zurückzuerstatten. Diese Ziffer regelt den gesamten Umfang der Freistellung und die Ansprüche des Auftraggebers abschließend, sofern sich nicht aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften oder der im Vertrag vereinbarten wirksamen Haftungsbeschränkungen etwas anderes ergibt.
8.4 Die Freistellung ist dann ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber
  • ein nicht von der INSIDE M2M GmbH freigegebenes Arbeitsergebnis verwendet, oder
  • das Arbeitsergebnis verändert hat, oder
  • das Arbeitsergebnis mit nicht von der INSIDE M2M GmbH lizenzierten Programmen, oder unter anderen als den vertragsgemäß vereinbarten Nutzungsbedingungen einsetzt, es sei denn, die Verletzung wäre auch unabhängig von dem Vorliegen einer dieser Bedingungen erfolgt.
8.5 Für die Rechtmäßigkeit der Überlassung und/oder Benutzung von Programmen und/oder Unterlagen, die der Auftraggeber der INSIDE M2M GmbH übergibt, haftet nur der Auftraggeber. Die INSIDE M2M GmbH ist nicht verpflichtet, die Rechtmäßigkeit der Benutzung zu überprüfen. Sollte die INSIDE M2M GmbH aufgrund der Überlassung bzw. Benutzung solcher Programme und/oder Unterlagen von Dritten auf Unterlassung oder auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden, so stellt der Auftraggeber die INSIDE M2M GmbH von allen Ansprüchen frei.

9 Gewährleistung bei Werkleistungen

9.1 Die INSIDE M2M GmbH gewährleistet, dass die abgenommenen Werkleistungen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit demgegenüber aufheben oder wesentlich mindern.
9.2 Die Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers erstrecken sich nicht auf Werkleistungen, die der Auftraggeber ändert, oder die er nicht in der vertraglich vereinbarten Systemumgebung einsetzt; es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass diese Nutzung für den gemeldeten Mangel nicht ursächlich ist.
Keine Gewähr wird insbesondere auch in folgenden Fällen übernommen: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung durch den Auftraggeber oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, nicht ordnungsgemäße Wartung, ungeeignete Betriebsmittel, chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse, sofern sie nicht von der INSIDE M2M GmbH zu verantworten sind. Voraussetzung für Gewährleistungs-ansprüche ist weiter die Reproduzierbarkeit oder Feststellbarkeit des Fehlers.
9.3 Der Auftraggeber wird die INSIDE M2M GmbH im Rahmen des Zumutbaren bei der Fehlerbeseitigung unterstützen, insbesondere auf Wunsch von der INSIDE M2M GmbH einen Datenträger mit dem betreffenden Programm übersenden und Arbeitsmittel zur Verfügung stellen. Soweit es sich um Softwareerstellung handelt, wird die INSIDE M2M GmbH den Fehler je nach seiner Bedeutung entweder durch die Lieferung einer verbesserten Softwareversion oder durch Hinweise zur Beseitigung oder zur Umgehung der Auswirkung des Fehlers berichtigen.
9.4 Die INSIDE M2M GmbH ist verpflichtet, Fehler, die den Wert und die Tauglichkeit der Werkleistung nicht unwesentlich mindern und die der Auftraggeber in angemessener Zeit in nachvollziehbarer Form schriftlich gemeldet hat, zu beseitigen.
9.5 Wird ein Fehler nicht innerhalb angemessener Zeit beseitigt, kann der Auftraggeber eine angemessene Frist für die Beseitigung der Fehler setzen. Können nach Ablauf der angemessenen Frist die Fehler nicht behoben werden, kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung oder, falls der Wert oder die Tauglichkeit der Werkleistung erheblich gemindert ist, die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
9.6 Die Gewährleistung endet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Das gilt auch für alle ausgelieferten Waren, Materialien und EDV-Systeme.
9.7 Die INSIDE M2M GmbH kann die Vergütung ihres Aufwandes verlangen, soweit sie aufgrund einer Mängelmeldung tätig geworden ist, ohne dass ein Mangel vorliegt.

10 Haftung

10.1 Die INSIDE M2M GmbH haftet, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, für ausdrücklich zugesicherte Eigenschaften sowie bei Mängeln, die sie arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit sie garantiert hat und nach dem Produkthaftungsgesetz. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
10.2 Bei Datenverlust haftet die INSIDE M2M GmbH nur auf den bei Vorhandensein von Sicherungskopien erforderlichen Rekonstruktionsaufwand. Für die Erstellung von Sicherungskopien ist der Auftraggeber verantwortlich.
10.3 Im Falle des Verzuges haftet die INSIDE M2M GmbH für den nachgewiesenen Schaden, den ausschließlich INSIDE M2M GmbH zu vertreten hat. Die Entschädigung hierfür ist der Höhe nach auf 0,5% je vollendeter Woche des Verzuges, maximal jedoch auf 5 % der Vergütung derjenigen Teile der Leistungen begrenzt, die nicht rechtzeitig fertiggestellt wurden.

11 Geheimhaltungspflicht / Datenschutz

11.1 Die Vertragsparteien sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen geschäftlichen, technischen und wissenschaftlichen Kenntnisse oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die als solche gekennzeichnet oder offensichtlich erkennbar sind, Stillschweigen zu wahren.
Die Verpflichtung zur vertraulichen Behandlung gilt nicht für Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken sowie für Daten, die einer der Parteien bereits bekannt sind oder außerhalb des Vertragsverhältnisses bekannt waren.
Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Vertrages beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung der jeweiligen Partei erfolgen.
11.2 Die INSIDE M2M GmbH ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Einzelvertrages die ihr anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.
11.3 Die INSIDE M2M GmbH ist berechtigt, den Namen des Auftraggebers in eine Referenzliste aufzunehmen. Alle anderen Hinweise auf den Auftraggeber als Kunden werden vorab mit diesem abgesprochen.

12 Rückgabe von Unterlagen

12.1 Nach Ausgleich ihrer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis hat die INSIDE M2M GmbH auf Wunsch des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihr aus diesem Anlass übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Vertrages gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.
12.2 Die Pflicht von der INSIDE M2M GmbH zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt sechs Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung an den Auftraggeber zur Abholung, im übrigen drei Jahre, bei gemäß Ziffer 6.6 zurückbehaltenen Unterlagen fünf Jahre nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.
12.3 Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber an den von der INSIDE M2M GmbH im Projekt eingebrachten Hilfsmitteln und Programmen und ähnliches, die nicht zum geschuldeten Leistungsumfang gehören, nicht zu.

13 Kündigung

13.1 Unterlässt der Auftraggeber eine ihm obliegende Mitwirkung trotz Mahnung und Fristsetzung, so ist die INSIDE M2M GmbH zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unabhängig von diesem Kündigungsrecht hat die INSIDE M2M GmbH Anspruch auf Ersatz des durch die unterlassene Mitwirkung entstandenen Schadens bzw. der Mehraufwendungen.

14 Sonstiges

14.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch die INSIDE M2M GmbH abgetreten werden
14.2 Von der INSIDE M2M GmbH angebotene Dienstleistungen oder Technische Unterstützung werden getrennt von Programmlizenzen angeboten. Der Kunde kann Programmlizenzen ohne Dienstleistungen erwerben.
14.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Kaufrecht (C.I.S.G.) ist ausgeschlossen.
14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist Hannover.
14.5 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Bestimmungen und Vorschriften des Exportverwaltungsgesetzes der USA sowie die einschlägigen deutschen Ausfuhrbestimmungen zu beachten (“Export-Gesetze”) und stellt sicher, dass weder die Programme / Arbeitsergebnisse einschließlich technischer Daten noch direkte Produkte davon direkt oder indirekt unter Verletzung der Exportgesetze exportiert werden oder zu einem Zweck eingesetzt werden, den Exportgesetze verbieten, insbesondere zur Verbreitung von Kernwaffen, chemischen oder biologischen Waffen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Erfüllung des jeweiligen Vertrages.

15 Schriftformklausel

15.1 Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.